Brandschutz Teil 2

Das war in der Tat ein langwieriger Prozess! Nun ist es "amtlich" und die Giebelwand wurde als Brandwand F90 ausgeführt. Dazu folgende Zusammenfassung vom Fachmann:

"Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.32-2254 Gebäudeabschlußwand F30-B / F90-B ermöglicht folgende Konstruktion:

  • Holzständer mindestens 60 x 140 mm, Abstand 62,5 cm
  • Zusätzliche Unterkonstruktionen zur Befestigung der Platten (Latten 50 x 30), Metallprofile (Trockenbauprofile)
  • Hier wird ggf. eine Bestätigung einer nicht wesentlichen Abweichung erforderlich, da Punkte wie einseitig, zweiseitig, vertikal, horizontal Interpretationsspielraum ermöglichen. Je nach Querschnitt und Dämmstoff liegt der Ausnutzungsgrad für die Ständer bei 0,8 bzw. 1,0
  • Dämmstoffe: Stein,- und Glaswolle, Holzfaserdämmstoffe, B2 Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffe mit Zulassung.
    (Es ist je nach Dämmstoff auf die genauen Spezifikationen zu achten)
  • Viel Varianten der Beplankung:
    Je nach Holzständer und Dämmstoff, z. B. Innen: 12,5 mm fermacell Gipsfaserplatte; Außen: 15 mm Powerpanel HD; Befestigung, z.B. mit Klammern; Innen: Länge 40 mm, Abstand 150 mm; Außen: Länge 60 mm, Abstand 250 mm
    Oder nach Statik, wenn geringer Abstände und/oder größere Eindringtiefen notwendig sind.

Es sind zahlreiche konstruktive Details der Ausführung Inhalt der Zulassung, z. B. Anschluss an harte Bedachung, Einbindung von Decken, Eckausbildungen. Es ergibt sich hieraus, das viele Dinge die wir als "nicht wesentliche Abweichung" zu dem bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis in der vergangenen Woche besprochen haben, nun in der Zulassung erfasst sind. Daraus folgt, dass diese Giebelwand, sofern sie als Gebäudeabschlusswand F30-B / F90-B ausgeführt wird, in diesen Punkten zulassungskonform erstellt werden kann. Bei "nicht wesentlichen Abweichungen" einer Außenwand F90-B kann nun bei konstruktiv abweichenden Details auch mit der Zulassung argumentiert werden."

 

so so ...

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